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Topic-icon Nix Tüv - mit roten Blinkern keine Zulassung !!!

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11 Jahre 7 Monate her #5423

:sick: So, war heute beim Tüv. Alles super..aber - Fahrzeuge die aus dem Ausland eingeführt werden ( auser USA) dürfen nicht rot blinken.Jetzt gibt es aber für den P3 doch keine gelben Gläser - oder? Gibt es da irgend ein Schriftstück. Muß also andere Blinker montieren sonst gibt es keine Zulassung. Kann da vielleicht jemand helfen? Gruß Frank

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11 Jahre 7 Monate her #5424

Hallo Frank, das ist ja kaum zu glauben. Die roten Blinker sind orginal, damit fahren wir alle. Dein Prüfer hat keine Ahnung, die Blinkleuchten haben eine vom Kraftfahrt- Bundesamt erteilte Bauartgenehmigung und sind Bestandteil der Allgemeinen Betriebserlaubnis deiner Badewanne. Darüberhinaus ist dein Wagen in der BRD produziert, unabhängig davon, ob er jetzt aus Schweden kommt. Anders würde ein Schuh draus, wenn du andere Rückleuchten anbautest, könnte ein Prüfer dir das Oltimergutachten verweigern ,da nicht orginal. Auch waren zur Zeit der Zulassung unserer Wannen rote Blinkleuchten nach der Straßen Verkehrs Zulassungs Ordnung (StVZO) § 22a 1 Nr 17 zulässig. Hier wird gesagt das Blinkleuchten einer Bauartgenehmigung bedürfen, und diese liegt vor. Das würde ich dem Prüfer entgegenhalten, wenn er den § 54 Absatz 3 anführt, der besagt das Fahrtrichtungsanzeiger (Blinkleuchten) nur mit gelben Leuchten zulässig sind. Ich habe jetzt aus dem Stand nicht gefunden, wo explizit steht, das die roten zulässig sind. Ist aber so, muß du ihm nun freundlich vermitteln. Ich hoffe das hilft dir erstmal, sonst nimmst du dem Kollegen mal die Teile nr. mit. Bis dann Conny

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11 Jahre 7 Monate her #5425

So Jetzt habe ich es gefunden. Der § 72 StVZO besagt zum § 54 Abs 3, das an Fahrzeugen, die vor dem 01.01.1970 in den Verkehr genommen wurden, rotes Blinklicht zulässig ist, nach dem alten § 54 Abs.3 Nr 2 Buchstabe b vom 06.12.1960. Das kann dein Prüfer nachlesen. Dann gibt es TÜV! Bis dann Conny

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11 Jahre 7 Monate her #5426

Genau so wie Conny schreibt verhält es sich.
Such dir einen anderen Prüfer für deine schöne Wanne!
Und falls du was bezahlt hast bei dem "Ahnungslosen" würde ich mir das zurückverlangen.
Sachen gibts...
Viel Glück
gruß
klaus KW

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11 Jahre 7 Monate her #5428

Hallo zusammen, der Prüfer ist eigentlich ganz in Ordnung. Ich habe mein Auto von einem Bekannten der ne Oldtimerwerkstatt hat vorführen lassen. Der kennt den Prüfer ganz gut. Das Problem ist, dass es wohl seit Anfang des Jahres eine Änderung gab. Fahrzeuge die vorher wieder in den Strassenverkehr gekommen sind haben bestandsschutz. Es dürfen aber keine Fahrzeuge mehr zugelassen werden, die rote Blinker haben. Sobald man also ein Vollgutachten machen muß, muß man sich was einfallen lassen.Ich denke, das ist wie früher mit den Winkern. Der Prüfer hat wohl noch zwei Kollegen in anderen Prüfstellen angerufen und hat gefragt,ob es da irgend welche sonderregelungen geben könnte. Us Fahrzeuge bis zu einem bestimmten Bj. haben wohl eine Ausnahmegenemigung.Rufe morgen noch mal bei Dekra und Tüv an und frage nach. Parallel besorge ich mir jetzt schon alte DDR Anhängerleuchten. Die haben ein ähnliches Maß. Die schrauben wir dann zur Vorführung ran. Kommen danach natürlich gleich wieder ab. Werde auf jeden Fall bericht erstatten. Gruß Frank

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11 Jahre 7 Monate her #5429

Hallo Frank, ich weiß wirklich nicht warum ich dir die Vorschriften nennen, wenn du es dann so siehst wie dein toller Prüfer. Auch die neue Richtlinie spricht von Fahrzeugen, die bereits im Verkehr waren, gelten die alten Regelungen weiter. Also dein Wagen hat doch 1970 bereits gelaufen. Vielleicht ließt du mal selbst. Bis denn Conny P.s Deine Rückleuchten haben eine Sinuswelle und eine Nummer, das ist dein Prüfzeichen.

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